Informationen zu Schutzkonzept und Prävention

Information zur Selbstverpflichtungserklärung

Unsere Arbeit insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes. Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Schutzbefohlenen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.

Dieses wird durch die Selbstverpflichtungserklärung verbindlich anerkannt und vereinbart.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ab Vollendung des 14. Lebensjahres sind verpflichtet, diese Erklärung abzugeben.

Für minderjährige Mitarbeitende geben die jeweiligen Erziehungsberechtigten unter dem Namen des / der Minderjährigen die Erklärung ab, nachdem sie mit dem / der Minderjährigen soweit notwendig Inhalt und Bedeutung besprochen haben.

Tauchen während der Mitarbeit berechtigte Zweifel an der Einhaltung auf, erfolgt mit der betroffenen Person ein Gespräch im geschützten Rahmen, welches dokumentiert wird.

Zurück zur Übersicht