Informationen zu Schutzkonzept und Prävention
Wer benötigt welche Schulung?
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Für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden: Die Basisschulung
Die Basisschulung ist eine Grundlagenschulung.
Sie sorgt mit dafür, dass Kirchengemeinden Erfahrungsräume und Orte werden, an denen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.
Die Schulung vermittelt u.a. Informationen darüber, was sexualisierte Gewalt bedeutet, wie Täter*innen vorgehen und welche Maßnahmen im Verdachts-
oder Mitteilungsfall ergriffen werden müssen.Für Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren oder engagieren möchten, Sie vermittelt die Inhalte der regulären Basisschulung – altersgerecht und bezogen auf die Aufgaben und Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
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Für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit: Aufbauschulungen KiJu I und II
Um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und auch stark gegen Übergriffe zu machen, braucht es ein vertieftes Wissen rund um die Themen Sexualität, Täter*innen-Strategien und sexualisierte Gewalt in den neuen Medien.
Die Aufbauschulung KiJu I vermittelt u.a. Inhalte über die sexuelle Entwicklung, den Unterschied zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität, Anzeichen, die auf sexualisierte Gewalt hinweisen können, sowie sexualpädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
In der Aufbauschulung KiJu II werden rechtliche Grundlagen und praktische Tipps, wie Teilnehmende gestärkt werden können, speziell für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermittelt. Zudem werden z.B. Gesprächssituationen besprochen, wenn sich Kinder oder Jugendliche anvertrauen. Wie geht es danach weiter? Welche Maßnahmen sollten dann ergriffen werden?
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Für alle Mitarbeitenden in der Gemeindeleitung: Aufbauschulung GL
Als Leitungsorgan hat der Kirchenvorstand die Fallverantwortung, wenn es Verdachtsmomente auf sexualisierte Gewalt gibt oder sich betroffene Personen anvertrauen. Planvolles und überlegtes Handeln ist in solchen Situationen von größter Wichtigkeit. Durch die Aufbauschulung gewinnen Mitglieder des Kirchenvorstandes Handlungssicherheit, wie im Fall einer Vermutung oder eines erwiesenen Verdachtes vorzugehen ist. Die Teilnehmenden lernen, verschiedene Verdachtsstufen zu unterscheiden, wie eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen wird und wie mit der Verschwiegenheitsverpflichtung umgegangen werden muss. Ebenso werden die Verfahrenswege bis hin zur Aufarbeitung nach einem Fall vermittelt.